Teilnahmebedingungen

Teilnahme-bedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

für den United Summer Run des Turn- und Sport-Club Eintracht von 1848/95 Korporation zu Dortmund (TSC Eintracht Dortmund) vertreten durch den Vorstand, AZ beim Regierungspräsidenten Arnsberg: 15.2.201-66. 

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmenden und dem TSC Eintracht Dortmund zustande kommende Rechtsverhältnis. Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabreden werden von dem TSC Eintracht Dortmund nicht anerkannt oder müssen schriftlich zugestimmt werden.

§1 Sicherheitsmaßnahmen

(1)    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Teilnehmende hat während der Veranstaltung die Regelungen der StVO zu beachten und einzuhalten. 

(2)    Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter zu Ausschluss/Disqualifikation des Teilnehmers berechtigt. 

(3)    Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Nordic Walking Stöcken und Rollstühlen/Handbikes gestattet. Die Teilnahme mit Tieren, Fahrrädern, E-Bikes, Inline-Skates und Kinderwägen ist allerdings untersagt. Von Teilnehmenden nicht gestattete mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. Sollte dies nicht befolgt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende von der laufenden Veranstaltung und zukünftigen Veranstaltungen des TSC Eintracht Dortmund auszuschließen. 

§2 Medizinische Unbedenklichkeit

Mit dem Empfang der Startunterlagen und der Entrichtung der Startgelder erklärt der Teilnehmende, dass ihm seitens des Veranstalters eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen wurde. Mit dem Anheften der Startnummer erklärt er, dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist. 

§3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1)    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet unter www.unitedsummerrun.de.  Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung. Im Rahmen der Sammelanmeldung muss ein Ansprechpartner benannt werden, über den die Anmeldung abgewickelt wird („Team-Captain“). Der Veranstalter geht davon aus, dass eine entsprechende Bestätigung der Teammitglieder über die Anerkennung der Teilnahmebedingungen durch den Team-Captain eingeholt wurde. Mit dem Anheften der Startnummer erklärt der Teilnehmende sein uneingeschränktes Einverständnis. Die Anmeldung erfolgt durch den Team-Captain auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmenden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Team-Captain die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team. 

(2)    Die Startgebühr kann per SEPA-Lastschrift oder per Rechnung (nur Firmen und Vereine) bezahlt werden. Die Entrichtung des Organisationsbeitrages hat bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses durch erfolgreichen Lastschrifteinzug oder Überweisung nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Veranstalter den Ausschluss von der Veranstaltung vor. Angemeldete Teilnehmende müssen nach Rechnungslegung bezahlt werden, auch wenn diese danach absagen oder nicht an den Start gehen. 

(3)    Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bank-bzw. Kreditkartenangaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmenden entsprechend der Bankgebühren in Rechnung gestellt. 

(4)    Tritt ein gemeldeter Teilnehmender ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. 

(5)    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen. Bei Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht keine Schadensersatzverpflichtung (z.B. Rückerstattung Startgeld) des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden. 

$4 Haftungsausschluss:

(1)    Sollte die Absage oder Änderung der Veranstaltung erforderlich sein (etwa Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Bombenfunde oder Terrorwarnung), besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmende, insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder. 

(2)    Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für nicht vorhersehbare Folgeschäden. 

(3)    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmende oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. 

(4)    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmenden verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 

$5 Datenerhebung und -verwertung

(1)    Die bei Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein. 

(2)    Der Teilnehmende willigt ein, dass der TSC Eintracht Dortmund die im Rahmen der von ihm als registrierter Teilnehmender besuchten Veranstaltung von ihr oder im Auftrag erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmenden kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung über künftige Sport- und Freizeitveranstaltungen der TSC Eintracht Dortmund offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung etc. verwenden darf. 

(3)    Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die die vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Information und Bewerbung weiterer Veranstaltungen mit Beteiligung des TSC Eintracht Dortmund verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. 

(4)    Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an kommerzielle Dritten zum Zweck der Zeitmessung, zur Erstellung der Start- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. 

(5)    Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Ort, Geschlecht, ggf. Verein/Firmenzugehörigkeit/Teamname, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. 

(6)    Der Teilnehmende kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze. 3 bis 6 gegenüber dem TSC Eintracht Dortmund schriftlich oder per E-Mail an info@unitedsummerrun.de widersprechen. Zudem ist der Teilnehmer berechtigt, die im Rahmen der Veranstaltung erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen zu lassen. 

Kontakt für Fragen: 

Turn- und Sport-Club Eintracht von 1848/95 Korporation zu Dortmund  

Ansprechpartnerin Laura Hansen 
Victor-Toyka-Str. 6  
44139 Dortmund 
Telefon: 0231 91 23 15-0 

info@unitedsummerrun.de